AGB

0. Allgemeine Geschäftsbedingungen von point of brain UG (haftungsbeschränkt), Gesellschaft für Managementberatung, Personalcoaching & Lösungsentwicklung, im Folgenden „point of brain“ genannt.

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen sämtlichen Angeboten der point of brain an einen Kunden sowie Verträgen zwischen point of brain und einem Kunden zugrunde. Sie gelten mit der Auftragserteilung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die point of brain nicht ausdrücklich anerkennt, sind für point of brain unverbindlich, auch wenn point of brain ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Allgemeines

2.1 Der Umfang der Leistungen von point of brain ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsabschluß aktuellen Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.

2.2 Gibt point of brain verbindlich ein Angebot ab, so ist dies mangels anderweitiger Abrede auf die Dauer von drei Wochen ab Angebotsdatum befristet.

2.3 Der Kunde und point of brain arbeiten im Sinne des Erfolgs des Projekts vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem Vereinbarten oder Zweifeln an der Richtigkeit des Vorgehensweise des jeweils Anderen unverzüglich und gegenseitig.

2.4 Dem Kunden ist bewusst, dass der Erfolg des Projekts von der Qualität und Präzision der Vorleistungen und Mitwirkungshandlungen des Kunden (Auftragsklärung) beeinflusst wird.

2.5 Erkennt der Kunde, dass seine eigenen Angaben und Anforderungen fehlerhaft, nicht vollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, so hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen point of brain unverzüglich und unmittelbar mitzuteilen.

2.6 Der Kunde und point of brain nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

2.7 Veränderungen in den benannten Personen haben der Kunde und point of brain sich jeweils unverzüglich und unmittelbar mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

2.8 Die jeweiligen Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung zu dem Zwecke, gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

3 Mitwirkung des Kunden

3.1 Der Kunde unterstützt point of brain bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird point of brain hinsichtlich der von point of brain zu erbringenden Leistungen eingehend aufklären.

3.2 Der Kunde stellt gegebenenfalls in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

3.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, point of brain im Rahmen der Vertragsdurchführung (Film-, Bild-, Ton-, Text-, Graphik- o.ä.) Materialien zu beschaffen, so hat der Kunde diese point of brain umgehend in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass point of brain sämtliche zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

3.4. Der Kunde garantiert, dass er Inhaber aller Rechte zur Veröffentlichung der point of brain zur Verfügung gestellten (Film-, Bild-, Ton-, Text-, Graphik- o.ä.) Materialien ist.

3.5 Der Kunde liefert point of brain alle notwendigen Daten und Angaben, insbesondere solche, die point of brain für die Erstellung von Projekten wie beispielsweise Internetpräsenzen, Broschüren, u.ä. benötigt. Für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und rechtliche Vollständigkeit der Angaben und Darstellungen hinsichtlich der Leistungen von point of brain, beispielsweise in Bezug auf Internetpräsenzen und Shopsysteme, hat der Kunde selbst zu sorgen.

3.6 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.

3.7 Die Mitwirkungshandlungen des Kunden stellen point of brain gegenüber eine Hauptpflicht dar.

4 Dritte

4.1 Insbesondere in Bezug auf Fragen des Medien-Einsatzes und der Auswahl Dritter, beispielsweise im Bereich von Printmedien, verpflichtet sich point of brain dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, allein auf seine Zielsetzung ausgerichteten Beratung. Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch point of brain unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden.

4.2 point of brain ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Kunden gegenüber einzusetzen.

5 Änderungen der Leistung

5.1 Will der Kunde den vertraglich vereinbarten Umfang der von point of brain zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er dieses Änderungsbegehren schriftlich gegenüber point of brain erklären. Die weitere Vorgehensweise richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungsbegehren, die zügig geprüft und voraussichtlich innerhalb von acht Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann point of brain von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

5.2 point of brain prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt point of brain aufgrund dieser Prüfung, dass die zu erbringenden Leistungen nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt point of brain dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass das Änderungsbegehren zudem nur geprüft werden kann, wenn die Erledigung der betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben wird. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt point of brain die Prüfung des Änderungsbegehrens durch. Der Kunde ist berechtigt, sein Änderungsbegehren jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.3 Nach Prüfung des Änderungsbegehrens wird point of brain dem Kunden die Auswirkungen des Änderungsbegehrens auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungsbegehrens oder Angaben dazu, warum das Änderungsbegehren nicht umsetzbar ist.

5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungsbegehrens unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beilegen.

5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer des auszuführenden Änderungsbegehrens zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, soweit erforderlich, verschoben. point of brain wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsbegehren entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungsbegehrens, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und gegebenenfalls erforderliche Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen dem Kunden und point of brain eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von point of brain abgerechnet.

5.8 point of brain hat das Recht, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn und soweit die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von point of brain für den Kunden zumutbar ist.

6 Termine

6.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von point of brain nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

6.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei ohne Mahnung in Verzug gerät, sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

6.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte usw.) hat point of brain nicht zu vertreten. Vorbezeichnete Umstände berechtigen point of brain, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. point of brain wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

7 Vergütung

7.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallender Entgeltforderungen Dritter.

7.2 Die Vergütung von point of brain erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwands sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von point of brain, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. point of brain ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen zu ändern oder zu ergänzen. Von point of brain erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

7.3 Sofern der Kunde und point of brain keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von point of brain getroffen haben, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von point of brain für seine Leistungen verlangten Vergütungssätzen als üblich.

7.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

8. Eigentumsvorbehalt

point of brain behält sich an sämtlichen leistungsgegenständlichen Sachen bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum vor.

9 Nutzungsrechte

9.1 Falls nicht anderweitig vereinbart gewährt point of brain dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG. Falls nicht anderweitig vereinbart ist der Quellcode nicht Gegenstand der Rechtsübertragung.

9.2 Eine Nutzung über die in Absatz 1 beschriebene hinaus ist nicht zulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder auf andere Weise zu verwerten.

9.3 Bis zum Eingang der vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. point of brain kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

10 Schutzrechtsverletzungen

10.1 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen, die auf den Leistungen von point of brain beruhen, darf point of brain - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden sicherstellen, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

10.2 Für Inhalte und Materialien (Film-, Bild-, Ton-, Text-, Graphik- o.ä.), die der Kunde bereitstellt, ist point of brain nicht verantwortlich. Insbesondere ist point of brain nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte point of brain wegen möglicher Rechtsverstöße die aus vorgenannten Inhalten oder Materialien resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, point of brain von jeglicher Haftung freizustellen und point of brain die Kosten zu ersetzen, die point of brain wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

11 Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks besteht, nur zurücktreten, wenn point of brain diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

12 Haftung

12.1 point of brain haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet point of brain nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Summe der vereinbarten Vergütung.

12.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 12.1, 12.2 oder 12.5 vor.

12.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von point of brain.

12.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

13 Geheimhaltung, Presseerklärung

13.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie beispielsweise Freie Mitarbeiter, Subunternehmer.

13.2 Der Kunde und point of brain vereinbaren zudem, Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

13.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

13.4 Falls eine Vertragspartei dies verlangt, sind sämtliche von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

14 Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit des Kunden mit point of brain und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von point of brain abzuwerben oder ohne Zustimmung von point of brain anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von point of brain der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

15 Sonstiges

15.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

15.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

15.3 Der Kunde und point of brain können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

15.4 point of brain darf den Kunden auf der Internetpräsenz von point of brain oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. point of brain hat ferner das Recht, die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per elektronische Post erfolgen.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Der Kunde und point of brain werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

16.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

16.4 Erfüllungsort ist Bonn.

16.5 Es gilt das Recht Deutschlands unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.6 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit point of brain ergeben, Bonn als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand: September 2009